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12 JOURNAL MARKETING MESSEN BLEIBEN WICHTIGSTES MARKETINGTOOL Wer auf Fachbesuchermessen ausstellt, ergänzt sein Marketing mit einer Vielzahl anderer Instrumente. Das ergab eine Befragung von 500 repräsentativ ausgewählten ausstellenden Unternehmen, die auf fachbesucherorientierten Messen präsent sind. Die Untersuchung hatte der AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft bei TNS Emnid in Auftrag gegeben. Danach setzen 87 Prozent der Aussteller auch auf Direct Mailing, 80 Prozent auf Außendienst oder Vertreter und 70 Prozent schalten zusätzlich Werbung in Fachzeitschriften. Messebeteiligungen nehmen weiterhin 43 Prozent des Marketingetats ein und sind damit im B-to-B-Sektor das wichtigste Instrument. Gegenüber der Vorjahresbefragung wurden laut AUMA eine Reihe von Instrumenten deutlich häufiger eingesetzt. Zu ihnen zählen der persönliche Verkauf, das Direct Mailing und der Vertrieb über das Internet. Darüber hinaus ergab die Befragung, dass sich Investitionsgüter- und Konsumgüteraussteller in der Nutzung der Marketing-Instrumente (ausgenommen der Messe) deutlich unterscheiden: So nutzen Unternehmen aus dem Investitionsgüterbereich vor allem den persönlichen Verkauf (91 Prozent), das Direct Mailing (90 Prozent) und die Werbung in Fachzeitschriften (76 Prozent), setzen jedoch nur relativ wenig auf den Vertrieb und Verkauf per Internet (45 Prozent). Von den Konsumgüterausstellern machen 87 Prozent von dem Instrument Direct Mailing Gebrauch, gefolgt vom Außendienst (75 Prozent ), der Werbung in Fachzeitschriften (65 Prozent) und dem Verkauf und Vertrieb über das Internet (64 Prozent). Bei der Nutzung von Social Media unterscheiden sich die Sektoren wenig: 18 Prozent der Konsumgüteraussteller und 15 Prozent der Invesitionsgüteraussteller sind auf Xing, Facebook oder Twitter unterwegs. < VERPACKUNGSVERORDNUNG VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG JETZT ABGEBEN Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verpflichtet bestimmte Unternehmen, eine Vollständigkeitserklärung (VE) mit Daten zu den in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei der Industrie- und Handelskammer zu hinterlegen. Ab sofort kann die Vollständigkeitserklärung für das Berichtsjahr 2010 abgegeben werden. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf seiner Website hin. Letzter gesetzlicher Termin für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung aus dem Berichtsjahr 2010 ist der 1. Mai 2011. Wer die Frist nicht einhält, riskiert empfindliche Geldbußen. Die zentrale Hinterlegungsstelle „VE-Register“ ist unter www.ihk-ve-register.de zu erreichen. Die Abgabepflicht der Vollständigkeitserklärung gilt nur, wenn ein Unternehmen eine der folgenden Jahresmengen überschreitet: • 80 000 Kilogramm Glas • 50 000 Kilogramm Papier, Pappe, Karton • 30 000 Kilogramm Aluminium, Weißblech, Kunststoffe,Verbunde Unternehmen, die Fragen zur Vollständigkeitserklärung haben, können sich an ihre IHK vor Ort wenden. < RECHTSFORM MINI-GMBH GUT ANGENOMMEN PSI Journal 3/2011 www.psi-network.de Die Ende 2008 geschaffene „Mini-GmbH“ hat nach einer Analyse der Lübecker databyte GmbH ihre erste Bewährungsprobe bestanden. Laut der Wirtschaftsauskunftei wurden in den letzten zwei Jahren insgesamt 39 534 haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaften (UG) gegründet. Damit stellen die Mini-GmbHs mittlerweile rund 2,8 Prozent aller wirtschaftsaktiven Unternehmen. Die „neue“ Rechtsform ist eine Art Unterform der klassischen GmbH. Wesentlichster Unterschied ihr gegenüber ist die Höhe des Stammkapitals: Es beträgt bei der Mini-GmbH mindestens einen Euro, bei der „normalen GmbH“ mindestens 25 000 Euro. Die UG soll den Prozess der Existenzgründung erleichtern. „Die alternative Rechtsform wird gut angenommen und entgegen der ursprünglichen Meinung vieler Skeptiker liegt die Insolvenzquote im Normalbereich“, so Silke Venker, Sprecherin der databyte GmbH. „Spannend ist aber sicher die Frage, ob sich die UGs in den nächsten 5 bis 10 Jahren weiterhin bewähren. Zu erwarten ist, dass sie als Motor für Firmenneugründungen dienen und sich die Quote der GmbH-Umwandlungen noch stärker erhöht.“ Besonders hohe Anteile weist die Mini-GmbH in den Branchen Gastronomie und Informationstechnologie auf. Für die Untersuchung analysierten die Experten der databyte GmbH die Handelsregisterneueintragungen der letzten zwei Jahre. <

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