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JOURNAL
MARKETING
MESSEN BLEIBEN WICHTIGSTES
MARKETINGTOOL
Wer auf Fachbesuchermessen
ausstellt, ergänzt sein Marketing mit
einer Vielzahl anderer Instrumente. Das
ergab eine Befragung von 500 repräsentativ
ausgewählten ausstellenden Unternehmen,
die auf fachbesucherorientierten
Messen präsent sind. Die Untersuchung
hatte der AUMA_Ausstellungs- und
Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
bei TNS Emnid in Auftrag gegeben.
Danach setzen 87 Prozent der Aussteller
auch auf Direct Mailing, 80 Prozent auf
Außendienst oder Vertreter und 70 Prozent
schalten zusätzlich Werbung in Fachzeitschriften.
Messebeteiligungen nehmen
weiterhin 43 Prozent des Marketingetats
ein und sind damit im B-to-B-Sektor das
wichtigste Instrument. Gegenüber der
Vorjahresbefragung wurden laut AUMA
eine Reihe von Instrumenten deutlich
häufiger eingesetzt. Zu ihnen zählen der
persönliche Verkauf, das Direct Mailing und
der Vertrieb über das Internet. Darüber
hinaus ergab die Befragung, dass sich
Investitionsgüter- und Konsumgüteraussteller
in der Nutzung der Marketing-Instrumente
(ausgenommen der Messe)
deutlich unterscheiden: So nutzen
Unternehmen aus dem Investitionsgüterbereich
vor allem den persönlichen Verkauf
(91 Prozent), das Direct Mailing (90
Prozent) und die Werbung in Fachzeitschriften
(76 Prozent), setzen jedoch nur
relativ wenig auf den Vertrieb und Verkauf
per Internet (45 Prozent). Von den Konsumgüterausstellern
machen 87 Prozent von
dem Instrument Direct Mailing Gebrauch,
gefolgt vom Außendienst (75 Prozent ), der
Werbung in Fachzeitschriften (65 Prozent)
und dem Verkauf und Vertrieb über das
Internet (64 Prozent). Bei der Nutzung von
Social Media unterscheiden sich die
Sektoren wenig: 18 Prozent der Konsumgüteraussteller
und 15 Prozent der Invesitionsgüteraussteller
sind auf Xing, Facebook
oder Twitter unterwegs. <
VERPACKUNGSVERORDNUNG
VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG JETZT ABGEBEN
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verpflichtet bestimmte Unternehmen,
eine Vollständigkeitserklärung (VE) mit Daten zu den in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen
bei der Industrie- und Handelskammer zu hinterlegen. Ab sofort
kann die Vollständigkeitserklärung für das Berichtsjahr 2010 abgegeben werden. Darauf
weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf seiner Website
hin. Letzter gesetzlicher Termin für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung aus dem
Berichtsjahr 2010 ist der 1. Mai 2011. Wer die
Frist nicht einhält, riskiert empfindliche Geldbußen.
Die zentrale Hinterlegungsstelle „VE-Register“
ist unter www.ihk-ve-register.de zu erreichen.
Die Abgabepflicht der Vollständigkeitserklärung
gilt nur, wenn ein Unternehmen eine
der folgenden Jahresmengen überschreitet:
• 80 000 Kilogramm Glas
• 50 000 Kilogramm Papier, Pappe, Karton
• 30 000 Kilogramm Aluminium, Weißblech,
Kunststoffe,Verbunde
Unternehmen, die Fragen zur Vollständigkeitserklärung
haben, können sich an ihre IHK vor
Ort wenden. <
RECHTSFORM
MINI-GMBH GUT ANGENOMMEN
PSI Journal 3/2011 www.psi-network.de
Die Ende 2008 geschaffene „Mini-GmbH“ hat nach einer Analyse der Lübecker databyte
GmbH ihre erste Bewährungsprobe bestanden. Laut der Wirtschaftsauskunftei
wurden in den letzten zwei Jahren insgesamt 39 534 haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaften
(UG) gegründet. Damit stellen die Mini-GmbHs mittlerweile
rund 2,8 Prozent aller wirtschaftsaktiven Unternehmen. Die „neue“ Rechtsform ist
eine Art Unterform der klassischen GmbH. Wesentlichster Unterschied ihr gegenüber
ist die Höhe des Stammkapitals: Es beträgt bei der Mini-GmbH mindestens einen Euro,
bei der „normalen GmbH“ mindestens 25 000 Euro. Die UG soll den Prozess der Existenzgründung
erleichtern. „Die alternative Rechtsform wird gut angenommen und entgegen
der ursprünglichen Meinung vieler Skeptiker liegt die Insolvenzquote im Normalbereich“,
so Silke Venker, Sprecherin der databyte GmbH. „Spannend ist aber sicher
die Frage, ob sich die UGs in den nächsten 5 bis 10 Jahren weiterhin bewähren.
Zu erwarten ist, dass sie als Motor
für Firmenneugründungen dienen
und sich die Quote der GmbH-Umwandlungen
noch stärker erhöht.“
Besonders hohe Anteile weist die Mini-GmbH
in den Branchen Gastronomie
und Informationstechnologie
auf. Für die Untersuchung analysierten
die Experten der databyte GmbH
die Handelsregisterneueintragungen
der letzten zwei Jahre. <