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people’s wirtschaft Vorsorgen oder versorgt werden Täglich schlägt das Schicksal gnadenlos zu und macht zwischen arm oder reich keinen Unterschied. Daher sollte sich jeder verantwortungsbewusste Mensch mit der Frage beschäftigen, was passiert, wenn er plötzlich aufgrund einer physischen (z.B. Hirnschlag) oder psychischen (z.B. Demenz) Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine rechtsgeschäftlichen und höchstpersönlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen. Für derartige Schicksalsfälle hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des Sachwalterrechtes verschiedene Rechtsinstitute zur Verfügung gestellt, und zwar mit dem Ziel, dadurch die Anzahl der gerichtlichen Sachwalterschaften zu reduzieren und die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Personen zu stärken. Vor allem die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind geeignet, die verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung auch im täglichen Leben zu gewährleisten, und zwar unabhängig von Alter, geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der (späteren) Behandlung nicht (mehr) einsichts­, urteils­ oder äußerungsfähig ist. Gegenstand einer Ablehnung können alle medizinischen Maßnahmen sein. Die Vorsorgevollmacht beruht auf einem einfachen Gedanken: Jemand erteilt einer anderen Person Vollmacht für den Fall, dass er seine Geschäftsfähigkeit verlieren sollte. Der Sinn dieser Vollmacht besteht darin, die Besorgung bestimmter Angelegenheiten einer Person des eigenen Vertrauens zu übertragen und damit die Bestellung eines gerichtlichen Sachwalters zu vermeiden. Der Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Vollmachtserklärung geschäftsfähig sein. Eine Vorsorgevollmacht kann alle Maßnahmen und Vertretungshandlungen, insbesondere die Vertretungsmacht in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten (z.B. Abschluss von Verträgen, Verkauf von Vermögen etc), die Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten (z.B. Einwilligung in medizinische Behandlungen), sowie die Entscheidung über den Wohnsitz (z.B. Krankenhaus­ oder Heimaufenthalt) und die Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren umfassen. Die Vorsorgevollmacht soll nach ihrem Inhalt jedoch nur dann wirksam werden, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts­ und Urteilsfähigkeit oder seine Äußerungsfähigkeit verliert. Da es mehrere Arten der Vorsorgevollmacht gibt und dementsprechend unterschied­ liche Formvorschriften einzuhalten sind, ist eine fachkundige Beratung ratsam, um am Schicksalstag nicht von fremden Personen ohne Einflussmöglichkeit irgendwohin versorgt zu werden. RECHTSANWALT Erbrecht Vertragsrecht Gesellschaftsrecht Wirtschaftsrecht Scheidungen Verwaltungsrecht Vinomna Center Bahnhofstraße 13 . A-6830 Rankweil T: + 43 (0)5522 90 212 . F: DW - 13 kanzlei@rawelte.at . www.rawelte.at RWE_Anzeige_90x140_06.09.10_Lay.indd 1 06.09.2010 11:37:38 Uhr Die Wolford-Story Über 60 Jahre Strick-Know-how und Innovationsgeist In den 1940er-Jahren trat der revolutionäre Nylonstrumpf von den USA aus seinen Siegeszug rund um die Welt an. Die Firma Wolford aus Bregenz gehörte zu den Pionieren, die das neue Material auch bald in Europa an die modebewusste Frau brachten. Wolford hat sich seither zu einem internationalen Luxuslabel entwickelt, das seinem Ruf als Hersteller hochwertiger Garderobe von Kopf bis Fuss mehr als gerecht wird. 1949 gründeten der Industrielle Reinhold Wolff aus Vorarlberg und der Einzelhandelsunternehmer Walter Palmers aus Wien die Firma Wolff & Co. KG in Bregenz am Bodensee. Mit einer eigenen Färberei und Formerei wurde noch im selben Jahr, als Nylon auch in Europa Einzug hielt, die Herstellung von Nylonstrümpfen auf gebrauchten amerikanischen Baumwoll-Maschinen aufgenommen. Bereits ein Jahr später – 1950 – registrierten die beiden Pioniere die Marke Wolford, noch nicht ahnend, dass ihr textiles Engagement den Grundstein für eine glanzvolle Markenkarriere setzte. Nach einer grösseren Erweiterung 1953 wurde der erste Doppelperlonstrumpf auf den Markt gebracht und in den folgenden Jahren die Produktion durch die Anschaffung von Rundstrickmaschinen zügig ausgebaut. Wolford arbeitet bis heute mit Rundstrickmaschinen, die es ermöglichen, nahtlose Produkte anbieten zu können. Mit der Verstrickung der Bereiche Erzeugung und Vertrieb zu einer übergreifenden Markenstrategie bewiesen sie weitreichendes visionäres Denken und das Unternehmen eroberte in den folgenden Jahrzehnten von Bregenz am Bodensee aus die Welt. Der international anwendbare Name Wolford sicherte dabei die Markenidentität und damit Unverwechselbarkeit und stand namentlich als Garant für Qualität. Die Kooperationen in den 80er Jahren mit Modeschöpfern aus Paris, die ausgefallene Strümpfe für ihre Prêt-à-porter Schauen wünschten, die schrittweise Internationalisierung des Unternehmens, die Umfirmierung in eine Aktiengesellschaft und das klare Bekenntnis zur eigenen Marke, verliehen Wolford Ende der 80er bereits den Ruf, zur «Crème de la Crème» der Hersteller von hochwertiger Beinbekleidung zu gehören. Ende der 90er Jahre erweiterte Wolford sein Angebot durch eine Bademoden- und Wäschekollektion, die ebenso wie die Traditionsprodukte Leg- & Bodywear direkt auf der Haut liegen und das schöne Gefühl vermitteln, Qualität von Wolford zu tragen. people’s wirtschaft Mit der strategisch selektiven Sortimentserweiterung um Modelle aus dem Bereich der Damenoberbekleidung entwickelte sich Wolford Mitte der 2000er Jahre vom Beinbekleidungs- und Bodyanbieter zu einer globalen Luxusmarke mit breitem Produktangebot. Heute hat sich die Marke als modernes und dynamisches Top-Label im Premiumsegment der globalen Modewelt positioniert und bietet ein umfangreiches Produktportfolio für die Garderobe von Kopf bis Fuss. Die seit dem 14. Februar 1995 mit der «Lady Aktie» an der Börse in Wien notierte Wolford Aktiengesellschaft unterhält weltweit 14 Tochtergesellschaften und vertreibt ihre Produkte in rund 65 Ländern rund um den Globus.

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