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people’s wirtschaft
Vorsorgen
oder versorgt werden
Täglich schlägt das Schicksal gnadenlos zu und
macht zwischen arm oder reich keinen Unterschied.
Daher sollte sich jeder verantwortungsbewusste
Mensch mit der Frage beschäftigen,
was passiert, wenn er plötzlich aufgrund einer
physischen (z.B. Hirnschlag) oder psychischen
(z.B. Demenz) Krankheit nicht mehr in der Lage
ist, seine rechtsgeschäftlichen und höchstpersönlichen
Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Für derartige Schicksalsfälle hat der Gesetzgeber im Zuge der
Reform des Sachwalterrechtes verschiedene Rechtsinstitute zur
Verfügung gestellt, und zwar mit dem Ziel, dadurch die Anzahl der
gerichtlichen Sachwalterschaften zu reduzieren und die Selbstbestimmungsrechte
der betroffenen Personen zu stärken. Vor
allem die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind geeignet,
die verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung auch
im täglichen Leben zu gewährleisten, und zwar unabhängig von
Alter, geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient
eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden
soll, wenn er im Zeitpunkt der (späteren) Behandlung nicht
(mehr) einsichts, urteils oder äußerungsfähig ist. Gegenstand
einer Ablehnung können alle medizinischen Maßnahmen sein.
Die Vorsorgevollmacht beruht auf einem einfachen Gedanken:
Jemand erteilt einer anderen Person Vollmacht für den Fall, dass
er seine Geschäftsfähigkeit verlieren sollte. Der Sinn dieser Vollmacht
besteht darin, die Besorgung bestimmter Angelegenheiten
einer Person des eigenen Vertrauens zu übertragen und damit
die Bestellung eines gerichtlichen Sachwalters zu vermeiden. Der
Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Vollmachtserklärung geschäftsfähig
sein. Eine Vorsorgevollmacht kann alle Maßnahmen
und Vertretungshandlungen, insbesondere die Vertretungsmacht
in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten (z.B. Abschluss von Verträgen,
Verkauf von Vermögen etc), die Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten
(z.B. Einwilligung in medizinische Behandlungen),
sowie die Entscheidung über den Wohnsitz (z.B. Krankenhaus
oder Heimaufenthalt) und die Vertretung in gerichtlichen und behördlichen
Verfahren umfassen. Die Vorsorgevollmacht soll nach
ihrem Inhalt jedoch nur dann wirksam werden, wenn der Vollmachtgeber
die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten
erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts und Urteilsfähigkeit
oder seine Äußerungsfähigkeit verliert. Da es mehrere Arten
der Vorsorgevollmacht gibt und dementsprechend unterschied
liche Formvorschriften einzuhalten sind, ist eine fachkundige Beratung
ratsam, um am Schicksalstag nicht von fremden Personen
ohne Einflussmöglichkeit irgendwohin versorgt zu werden.
RECHTSANWALT
Erbrecht
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsrecht
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Die Wolford-Story
Über 60 Jahre Strick-Know-how und Innovationsgeist
In den 1940er-Jahren trat der
revolutionäre Nylonstrumpf von
den USA aus seinen Siegeszug
rund um die Welt an. Die Firma
Wolford aus Bregenz gehörte zu
den Pionieren, die das neue Material
auch bald in Europa an die
modebewusste Frau brachten.
Wolford hat sich seither zu einem
internationalen Luxuslabel
entwickelt, das seinem Ruf als
Hersteller hochwertiger Garderobe
von Kopf bis Fuss mehr als
gerecht wird.
1949 gründeten der Industrielle Reinhold Wolff
aus Vorarlberg und der Einzelhandelsunternehmer
Walter Palmers aus Wien die Firma Wolff
& Co. KG in Bregenz am Bodensee. Mit einer
eigenen Färberei und Formerei wurde noch im
selben Jahr, als Nylon auch in Europa Einzug
hielt, die Herstellung von Nylonstrümpfen auf
gebrauchten amerikanischen Baumwoll-Maschinen
aufgenommen. Bereits ein Jahr später
– 1950 – registrierten die beiden Pioniere
die Marke Wolford, noch nicht ahnend, dass
ihr textiles Engagement den Grundstein für
eine glanzvolle Markenkarriere setzte. Nach
einer grösseren Erweiterung 1953 wurde der
erste Doppelperlonstrumpf auf den Markt gebracht
und in den folgenden Jahren die Produktion
durch die Anschaffung von Rundstrickmaschinen
zügig ausgebaut. Wolford arbeitet
bis heute mit Rundstrickmaschinen, die es
ermöglichen, nahtlose Produkte anbieten zu
können. Mit der Verstrickung der Bereiche
Erzeugung und Vertrieb zu einer übergreifenden
Markenstrategie bewiesen sie weitreichendes
visionäres Denken und das Unternehmen
eroberte in den folgenden Jahrzehnten von
Bregenz am Bodensee aus die Welt. Der international
anwendbare Name Wolford sicherte
dabei die Markenidentität und damit Unverwechselbarkeit
und stand namentlich als Garant
für Qualität.
Die Kooperationen in den 80er Jahren mit
Modeschöpfern aus Paris, die ausgefallene
Strümpfe für ihre Prêt-à-porter Schauen
wünschten, die schrittweise Internationalisierung
des Unternehmens, die Umfirmierung in
eine Aktiengesellschaft und das klare Bekenntnis
zur eigenen Marke, verliehen Wolford Ende
der 80er bereits den Ruf, zur «Crème de la
Crème» der Hersteller von hochwertiger Beinbekleidung
zu gehören.
Ende der 90er Jahre erweiterte Wolford sein
Angebot durch eine Bademoden- und Wäschekollektion,
die ebenso wie die Traditionsprodukte
Leg- & Bodywear direkt auf der
Haut liegen und das schöne Gefühl vermitteln,
Qualität von Wolford zu tragen.
people’s wirtschaft
Mit der strategisch selektiven Sortimentserweiterung
um Modelle aus dem Bereich
der Damenoberbekleidung entwickelte sich
Wolford Mitte der 2000er Jahre vom Beinbekleidungs-
und Bodyanbieter zu einer globalen
Luxusmarke mit breitem Produktangebot.
Heute hat sich die Marke als modernes und
dynamisches Top-Label im Premiumsegment
der globalen Modewelt positioniert und bietet
ein umfangreiches Produktportfolio für die Garderobe
von Kopf bis Fuss.
Die seit dem 14. Februar 1995 mit der «Lady
Aktie» an der Börse in Wien notierte Wolford
Aktiengesellschaft unterhält weltweit 14 Tochtergesellschaften
und vertreibt ihre Produkte in
rund 65 Ländern rund um den Globus.