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Die Wirtschaft - Zeitung der Wirtschaftskammer Vorarlberg

GRUNDUMLAGEN TERMINKALENDER VORARLBERG SONDERBEILAGE GRUNDUMLAGE 2012 GESAMTÜBERSICHT DER GRUNDUMLAGE 2012 Von den Fachorganisationen (Innungen, Fachgruppen, Gremien) wurden die Grundumlagen in nachstehender Höhe beschlossen. Das Präsidium hat diese Beschlüsse am 29.11.2011 genehmigt. Bei Fachvertretungen wurden die von den Fachverbänden beschlossenen Grundumlagen vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 23.11.2011 genehmigt. Gemäß § 123 Wirtschaftskammergesetz in der derzeit geltenden Fassung ist die Grundumlage für jede Berechtigung, die in den Wirkungsbereich einer Fachgruppe fällt, zu entrichten. Sofern die Grundumlage in einem festen Betrag festgesetzt wird, ist sie im Verhältnis 1 : 2 zu staffeln. Danach haben zu bezahlen: a) natürliche Personen, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften die einfache Grundumlage b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen die doppelte Grundumlage. Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, vorbehaltlich einer anderslautenden Beschlussfassung der Fachorganisation, der halbe Satz zur Anwendung. INHALTSÜBERSICHT Sparte Gewerbe und Handwerk Seite 2 Sparte Industrie Seite 6 Sparte Handel Seite 7 Sparte Bank und Versicherung Seite 9 Sparte Transport und Verkehr Seite 10 Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Seite 11 Sparte Information und Consulting Seite 12 Freitag, 16. Dezember 2011 DIE WIRTSCHAFT 1

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