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GRUNDUMLAGEN
TERMINKALENDER
VORARLBERG SONDERBEILAGE GRUNDUMLAGE 2012
GESAMTÜBERSICHT
DER GRUNDUMLAGE 2012
Von den Fachorganisationen (Innungen, Fachgruppen, Gremien) wurden die Grundumlagen in nachstehender Höhe beschlossen. Das
Präsidium hat diese Beschlüsse am 29.11.2011 genehmigt. Bei Fachvertretungen wurden die von den Fachverbänden beschlossenen
Grundumlagen vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 23.11.2011 genehmigt.
Gemäß § 123 Wirtschaftskammergesetz in der derzeit geltenden Fassung ist die Grundumlage für jede Berechtigung, die in den
Wirkungsbereich einer Fachgruppe fällt, zu entrichten. Sofern die Grundumlage in einem festen Betrag festgesetzt wird, ist sie im Verhältnis
1 : 2 zu staffeln. Danach haben zu bezahlen:
a) natürliche Personen, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften die einfache
Grundumlage
b) Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen die doppelte Grundumlage.
Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, vorbehaltlich einer anderslautenden
Beschlussfassung der Fachorganisation, der halbe Satz zur Anwendung.
INHALTSÜBERSICHT
Sparte Gewerbe
und Handwerk
Seite 2
Sparte Industrie
Seite 6
Sparte Handel
Seite 7
Sparte Bank und
Versicherung
Seite 9
Sparte Transport
und Verkehr
Seite 10
Sparte Tourismus
und Freizeitwirtschaft
Seite 11
Sparte Information
und Consulting
Seite 12
Freitag, 16. Dezember 2011 DIE WIRTSCHAFT 1