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ElektrogeräteRecycling:
Erleichterung für Elektrohändler
Neuerungen im Umgang
mit Alt-Elektrogeräten
bringt die aktuelle Überarbeitung
einer EU-Richtlinie.
Ein wichtiger Punkt für den heimischen
Handel ist die Rücknahmeverpflichtung
von Altgeräten. Die
Richtlinie legt genau fest, welche
Geräte von Elektrohändlern auch
„0:1“, also ohne gleichzeitigen Kauf
eines neuen Gerätes, zurückgenommen
werden müssen.
„Es handelt sich um Kleinstgeräte
mit maximal 25 Zentimeter Kantenlänge,
Kühlschränke und Herde
sindalsodavonausgenommen“,hält
Stephan Schwarzer, Wirtschaftskammer-Abteilungsleiter
für Umwelt-
und Energiepolitik, fest. „Ich
freue mich, dass es gelungen ist, in
dieser für unseren Elektrohandel
so heiklen Frage klare Lösungen
zu finden.“ Neben der Gerätegröße
konnte auch die Größe für verpflichtete
Geschäfte in der Richtlinie
selbst verankert werden. Schwarzer:
„Das gibt Rechtssicherheit, auch
wenn uns die Schwelle mit 400
Quadratmetern noch etwas zu niedrig
ist. Das Allerwichtigste für die
Wirtschaft: Mitgliedstaaten können
diese sogenannte 0:1-Händlersammelpflicht
für Kleinstgeräte durch
ein Sammelsystem ersetzen, das
mindestens genauso effektiv ist.
Das sollte für Österreich jedenfalls
zutreffen“.
Gesamtbilanz zur
Richtlinie gemischt
Positiv ist aus der Sicht der
heimischen Wirtschaft auch, dass
es bezüglich einer gesonderten
„Re-use-Quote“ bei den EU-Entscheidungsträgern
ein Umdenken
gegeben hat: Eine solche Wiederverwendungsquote
ist in der Praxis
nicht handhabbar und bleibt daher
in der Recyclingquote integriert:
„Das hätte die ohnehin schon
umfangreiche Zettelwirtschaft in
der Abfallwirtschaft übermäßig und
� Landeslehrlingswettbewerb
Junge Elektrotechniker zeigten ihr Können
55 angehende Elektroinstallationstechniker im 3.
Lehrjahr zeigten vom 9. bis 11. Jänner 2012 im
WIFI Dornbirn ihr Können. Der LWB bestand aus
drei Teilen mit je drei Aufgaben. Diese galt es, in
vier Stunden auszuführen.
Teil 1: elektrotechnische Prüfarbeit auf einer
Nr. 04 · 27. Jänner 2012
Die Wirtschaft
ohne wesentliche Zugewinne für
den Umweltschutz aufgebläht“, so
Schwarzer.
Insgesamt fällt die Beurteilung
dieser EU-Revision durch die heimische
Wirtschaft gemischt aus.
Wichtig ist, dass im Wege des
Versandhandels importierte Ware
in gleicher Weise zu den Recyclingkosten
beiträgt wie die vom
österreichischen Handel abgegebene
Ware – ob die Lösungsansätze der
neuen Richtlinie dafür ausreichen,
bleibt abzuwarten.
Die Vereinfachung des Anhangs
auf 6 statt 10 Elektroaltgeräte-
Kategorien in mehreren Teilschritten
ist grundsätzlich zu begrüßen:
„Einfach wird dies für die Praktiker
in den nächsten Jahren dennoch
nicht. Ab dem Umsetzungsdatum
ändern sich die Verwertungsquoten
und schließlich auch deren Berechnungsgrundlagen
alle drei Jahre“,
kritisiert Schwarzer ein Zuviel an
Änderungen im Elektroaltgerätebereich.
Lochblechtafel u. a. eine Motorwendeschaltung
mit Leitungsverlegung. Hier wurde besonders auf
Maßgenauigkeit und Sicherheit geachtet.
Teil 2: Fehlersuche in einem Installationsplan, u. a.
ein Bad, in diesem waren Fehler eingezeichnet. Hier
galt es, diese Fehler zu finden und zu korrigieren.
Teil 3: Ein Fragebogen mit 10 praxisorientierten
Fragen musste beantwortet
werden, unter anderem eine
Leitungsberechnung.
Sieger wurde tim Mittelberger
(elektro Mittelberger, Götzis) mit
170 Punkten von 175 möglichen,
vor Simon Matt (eWF GmbH,
Frastanz) und Sandro barbisch
(eGd installationsgmbH, dornbirn).
(siehe bild).
AltInnungsmeister Wilhelm Beck,
Helmlut Jäger und Thomas Strasser
haben die Aufgaben für den LWB
erstellt und bildeten zusammen mit
Erwin Büchel die Jury bzw. Aufsicht.
Ferdinand Matt und Werner Beiter
haben die Vorarbeiten in den WIFI
Werkstätten durchgeführt.
·Branchen· 9
� Handel-news
TaraPflicht:
Vorsicht
Kontrolle!
Nach einer jahrelangen, erfolgreichen
Abwehr durch die Sparte
Handel wurde Ende 2011
doch eine Novelle des Maßund
Eichgesetzes beschlossen,
das u. a. die Verpflichtung zur
„Tarierung“ von Verpackungsmaterialien
ab dem 1.1.2012
vorsieht. Damit darf seit
diesem Zeitpunkt das Verpackungspapier
im Feinkostbereich
nicht mehr mitgewogen
werden – und: Die Behörden
kontrollieren eifrig, ob diese
Vorschrift umgesetzt wird.
Details zur Umsetzung der
neuen Vorschrift:
1. Technische Umsetzung: Wie
bei der Preisermittlung an der
Waage vorgegangen wird,
lässt das Gesetz offen. Deshalb
kommen vor allem folgende
Varianten in Frage:
• Nutzung einer Tara-Ausgleichseinrichtung
• Bei elektronischen Waagen
- mit einem abzuziehenden Gewicht
hinterlegte Tara-Tasten
oder
- die Hinterlegung im Warenwirtschaftssystem
Tara-Eingabewert: Wird statt
einer Tara-Ausgleichseinrichtung
der Waage nach Auflegen
der Verpackung für das lose
Produkt ein Tara-Eingabewert
verwendet, so muss vorab das
abzuziehende Gewicht hinter
eine oder mehrere Tara-Fixtasten
gelegt bzw. im Warenwirtschaftssystem
gespeichert werden.
Um Gewichtsabweichung
einzelner Papiere zu nivellieren,
sollte das durchschnittliche
Gewicht des Papiers durch
die gleichzeitige Wägung einer
ausreichend großen Anzahl
von Verpackungsbogen mit
anschließender Division durch
deren Anzahl bestimmt werden.
Anzeige der Nettoverwiegung
für den Kunden: Dem Kunden
müssen von der Waage alle
wesentlichen Angaben über
den Wägevorgang angezeigt
werden. Infos auf www.wko.
at/vlbg/lebensmittelhandel