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��Zitat der Woche
»Das Maß der zusätzlichen Belastungen für die
Wirtscha� ist voll. Schon jetzt leisten wir durchschnittlich
1.000 Gratisstunden für den Staat.«
SVA startet erste Urbefragung Gravierende
Das ist gelebte Selbstverwaltung:
Die SVA möchte
so konkret wie möglich
auf die Bedürfnisse ihrer
Mitglieder eingehen
und führt daher als erster
Versicherungsträger eine
Urbefragung unter ihren
Versicherten durch.
„Das österreichische Unternehmertum
entwickelt sich ständig
weiter – genauso dynamisch muss
deren Sozialversicherung folgen.
Wir werden jetzt Fragen sammeln
und Meinungen von unseren
Versicherten aufnehmen, um zu
sehen, welche Prioritäten sie
haben und wo die Politik gesetzliche
Grundlagen schaffen muss,“
erklärte SVA-Obmann Christoph
Leitl jüngst vor Journalisten.
Im Herbst sollen die Ergebnisse
vorliegen, die Umsetzung soll noch
Ende des Jahres starten. Dabei gehe
es nicht um finanzielle Forderungen
an die Politik, sondern um
die Schaffung von nachhaltigen
Rahmenbedingungen, welche die
soziale Absicherung der Selbstständigen
im Fokus haben.
Leitl: „Wir haben in den verganst-
��konkrete Massnahmen umgesetzt
genen acht Jahren acht konkrete
Verbesserungen für die Versicherten
geschafft. Jetzt werden wir mit
dem Krankengeld für Kleinunternehmer
die neunte Maßnahme
umsetzen. Und das, obwohl man
uns mit dem Sparpaket ausgeplündert
hat“.
Konkret verhandelt die SVA
mit der Politik derzeit auch
flexiblere Regelungen, um im
Fall von Zahlungsschwierigkeiten
unnötige Härten zu vermeiden.
„Außerdem fordert die SVA die
Angleichung des Wochengeldes
an das von Arbeitnehmerinnen
��Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2009.
��Halbierung der Mindestbeitragsgrundlage von 2002 (1045,63
Euro) auf 2003 (551,76 Euro) brachte eine Reduktion der KV-
Beiträge für Beitragszahler mit Einkün�en unter der Mindest-
beitragsgrundlage von 93,06 auf 49,11 Euro monatlich.
��Schrittweise Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage auf
das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG bis 2015.
��Vereinfachungen bei der Beitragsvorschreibung: keine unter-
jährigen Beitragsnachforderungen mehr.
��Harmonisierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes mit
den Unselbstständigen.
��Einführung der Selbstständigenvorsorge nach dem Modell
„Abfertigung neu“.
��Höhere Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.
Von links: Peter McDonald, Christoph Leitl, Wilhelm Turecek.
sowie eine Wahlmöglichkeit in
der Berechnung der Beiträge“, so
SVA-Obmann-Stellvertreter Peter
McDonald.
Die SVA verstehe sich als
Interessenvertretung ihrer Versicherten
und stelle sich gerne
Diskussionen um Verbesserungsmöglichkeiten,
betonte
auch der stellvertretende SVA-
Obmann Wilhelm Turecek (SWV).
Nachhaltig finanzieren
Eine völlige Abkehr von Selbstbehalten
als Teil der Finanzierungsbasis
wäre jedoch mit einer 20-prozentigen
Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge
verbunden,
erläuterte McDonald. „Bei allen
Forderungen, die nun diskutiert
werden, ist zu beachten, dass die
nachhaltige Finanzierbarkeit der
sozialen Leistungen für Selbstständige
durch die SVA gesichert
bleiben muss. Man kann nicht
mehr ausgeben, als man hat, ohne
ins Finanzdebakel zu schlittern.“
Allein die Budgetbeschlüsse
2011 und 2012 würden der SVA
135 Millionen Euro entziehen. Die
Versicherten treffe das Sparpaket
der Regierung mit 380 Millionen
Euro - vor allem durch Erhöhung
des Beitragssatzes in der Pensionsversicherung.
�
Nr. 13 · 30. März 2012
Die Wirtscha�
WKV-Vizepräsident
Eduard Fischer zu bürokratischen
Hemmnissen.
��Neue Steuern
Änderungen
· 3
Zu gravierenden Änderungen
kommt es bei der Besteuerung
von Kapitalerträgen
im Privat- und Betriebsvermögen
von natürlichen
Personen und von Mitunternehmerscha�en.
Die
neuen Bestimmungen treten
voraussichtlich ab 1.4.2012
in Kra�. Bis dahin gelten
Übergangsbestimmungen.
Für Kapitalgesellscha�en
kommt es durch das Budgetbegleitgesetz
2011 zu keinen
Änderungen. Im Folgenden
werden einige ausgewählte
Kapitaleinkün�e und deren
Besteuerung dargestellt:
Bei Einkün�en aus der Beteiligung
als echter stiller
Gesellscha�er musste bisher
der Inhaber des Betriebes, an
dem der echte stille Gesellscha�er
beteiligt war, die Kapitalertragssteuer
(KESt) an
das Finanzamt abführen. Der
Gewinnanteil stellt eine Betriebsausgabe
dar. Die KESt
konnte auf die Einkommensteuer
des stillen Gesellschafters
angerechnet werden. Ab
2012 kommt es zu keinem
KESt-Abzug mehr, sondern
zu einer Veranlagungspflicht
zum Einkommensteuertarif.
Verlustanteile als echter Stiller
können nicht mit anderen
positiven Einkün�en ausgeglichen,
sondern nur in den
Folgejahren mit Gewinnanteilen
aus dieser Beteiligung
verrechnet werden.
Alle Änderungen
durch das Sparpaket,
die mit 1. April gültig
werden, finden Sie
auf wko.at unter dem
Reiter „Service“.