Get the FLASH PLAYER to view this magazine:

Get Adobe Flash player

- or -

View as HTML version

��Zitat der Woche »Das Maß der zusätzlichen Belastungen für die Wirtscha� ist voll. Schon jetzt leisten wir durchschnittlich 1.000 Gratisstunden für den Staat.« SVA startet erste Urbefragung Gravierende Das ist gelebte Selbstverwaltung: Die SVA möchte so konkret wie möglich auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder eingehen und führt daher als erster Versicherungsträger eine Urbefragung unter ihren Versicherten durch. „Das österreichische Unternehmertum entwickelt sich ständig weiter – genauso dynamisch muss deren Sozialversicherung folgen. Wir werden jetzt Fragen sammeln und Meinungen von unseren Versicherten aufnehmen, um zu sehen, welche Prioritäten sie haben und wo die Politik gesetzliche Grundlagen schaffen muss,“ erklärte SVA-Obmann Christoph Leitl jüngst vor Journalisten. Im Herbst sollen die Ergebnisse vorliegen, die Umsetzung soll noch Ende des Jahres starten. Dabei gehe es nicht um finanzielle Forderungen an die Politik, sondern um die Schaffung von nachhaltigen Rahmenbedingungen, welche die soziale Absicherung der Selbstständigen im Fokus haben. Leitl: „Wir haben in den verganst- ��konkrete Massnahmen umgesetzt genen acht Jahren acht konkrete Verbesserungen für die Versicherten geschafft. Jetzt werden wir mit dem Krankengeld für Kleinunternehmer die neunte Maßnahme umsetzen. Und das, obwohl man uns mit dem Sparpaket ausgeplündert hat“. Konkret verhandelt die SVA mit der Politik derzeit auch flexiblere Regelungen, um im Fall von Zahlungsschwierigkeiten unnötige Härten zu vermeiden. „Außerdem fordert die SVA die Angleichung des Wochengeldes an das von Arbeitnehmerinnen ��Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2009. ��Halbierung der Mindestbeitragsgrundlage von 2002 (1045,63 Euro) auf 2003 (551,76 Euro) brachte eine Reduktion der KV- Beiträge für Beitragszahler mit Einkün�en unter der Mindest- beitragsgrundlage von 93,06 auf 49,11 Euro monatlich. ��Schrittweise Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG bis 2015. ��Vereinfachungen bei der Beitragsvorschreibung: keine unter- jährigen Beitragsnachforderungen mehr. ��Harmonisierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes mit den Unselbstständigen. ��Einführung der Selbstständigenvorsorge nach dem Modell „Abfertigung neu“. ��Höhere Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit. Von links: Peter McDonald, Christoph Leitl, Wilhelm Turecek. sowie eine Wahlmöglichkeit in der Berechnung der Beiträge“, so SVA-Obmann-Stellvertreter Peter McDonald. Die SVA verstehe sich als Interessenvertretung ihrer Versicherten und stelle sich gerne Diskussionen um Verbesserungsmöglichkeiten, betonte auch der stellvertretende SVA- Obmann Wilhelm Turecek (SWV). Nachhaltig finanzieren Eine völlige Abkehr von Selbstbehalten als Teil der Finanzierungsbasis wäre jedoch mit einer 20-prozentigen Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge verbunden, erläuterte McDonald. „Bei allen Forderungen, die nun diskutiert werden, ist zu beachten, dass die nachhaltige Finanzierbarkeit der sozialen Leistungen für Selbstständige durch die SVA gesichert bleiben muss. Man kann nicht mehr ausgeben, als man hat, ohne ins Finanzdebakel zu schlittern.“ Allein die Budgetbeschlüsse 2011 und 2012 würden der SVA 135 Millionen Euro entziehen. Die Versicherten treffe das Sparpaket der Regierung mit 380 Millionen Euro - vor allem durch Erhöhung des Beitragssatzes in der Pensionsversicherung. � Nr. 13 · 30. März 2012 Die Wirtscha� WKV-Vizepräsident Eduard Fischer zu bürokratischen Hemmnissen. ��Neue Steuern Änderungen · 3 Zu gravierenden Änderungen kommt es bei der Besteuerung von Kapitalerträgen im Privat- und Betriebsvermögen von natürlichen Personen und von Mitunternehmerscha�en. Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich ab 1.4.2012 in Kra�. Bis dahin gelten Übergangsbestimmungen. Für Kapitalgesellscha�en kommt es durch das Budgetbegleitgesetz 2011 zu keinen Änderungen. Im Folgenden werden einige ausgewählte Kapitaleinkün�e und deren Besteuerung dargestellt: Bei Einkün�en aus der Beteiligung als echter stiller Gesellscha�er musste bisher der Inhaber des Betriebes, an dem der echte stille Gesellscha�er beteiligt war, die Kapitalertragssteuer (KESt) an das Finanzamt abführen. Der Gewinnanteil stellt eine Betriebsausgabe dar. Die KESt konnte auf die Einkommensteuer des stillen Gesellschafters angerechnet werden. Ab 2012 kommt es zu keinem KESt-Abzug mehr, sondern zu einer Veranlagungspflicht zum Einkommensteuertarif. Verlustanteile als echter Stiller können nicht mit anderen positiven Einkün�en ausgeglichen, sondern nur in den Folgejahren mit Gewinnanteilen aus dieser Beteiligung verrechnet werden. Alle Änderungen durch das Sparpaket, die mit 1. April gültig werden, finden Sie auf wko.at unter dem Reiter „Service“.

Page 1
Page 2
Page 3
Page 4
Page 5
Page 6
Page 7
Page 8
Page 9
Page 10
Page 11
Page 12
Page 13
Page 14
Page 15
Page 16
Page 17
Page 18
Page 19
Page 20
Page 21
Page 22
Page 23
Page 24
Page 25
Page 26
Page 27
Page 28
Page 29
Page 30
Page 31
Page 32
Page 33
Page 34
Page 35
Page 36
Page 37
Page 38
Page 39
Page 40