Get the FLASH PLAYER to view this magazine:

Get Adobe Flash player

- or -

View as HTML version

26 · Service · Nr. 13 · 30. März 2012 Die Wirtscha� Rat & Tat: Praxistipps für Unternehmen Beteiligung an Firma statt Prämie Was sind Mitarbeiterbeteiligungen und welche Vorteile haben sie? Anstelle der Auszahlung von Prämien können Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen abgegeben werden. Dies ist ein großer Schritt für ein Unternehmen, aber mit etlichen Vorteilen verbunden: Die Mitarbeiter werden langfristig ans Unternehmen gebunden und durch die Aussicht auf Gewinnausschüttungen zusätzlich motiviert. Ein wichtiges Argument ist natürlich die Steuerbefreiung bis zu einem jährlichen Betrag von 1460 Euro. Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So Nicht immer ist ein Anwalt nötig Ich habe gehört, dass man vor Gericht nicht immer einen Anwalt braucht. In welchen Fällen kommt man ohne Anwalt aus? Bei Zivilverfahren vor allen höheren Gerichten – wie einem Landes- und Oberlandesgericht oder dem Obersten Gerichtshof – gilt die absolute Anwaltspflicht. Vor Bezirksgerichten gilt die Anwaltspflicht bei Zivilverfahren, wenn der Streitwert höher als 5000 Euro ist und keine sogenannte Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte vorliegt. Eine Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte liegt beispielsweise bei Vaterscha�s-, Unterhalts-, Grenz- oder Besitzstörungsstreitigkeiten sowie bei ehelichen Streitigkeiten vor. In diesen Fällen ist die Höhe des Streitwerts für die Anwaltspflicht unerheblich. Kein Anwalt, wenn ... Keine Anwaltspflicht besteht – für Vergleiche vor einem Be- hat die Abgabe der Beteiligung an den Mitarbeiter entweder unentgeltlich oder verbilligt zu erfolgen. Sie darf also nicht anstelle von Lohn oder Lohnerhöhungen gewährt werden, denn in diesem Weitere Infos Mag. Christian Sailer Steuerservice der WKV T 055 22/ 305 Dw. 310 E sailer.christian@wkv.at wko.at/vlbg steuerservice zirksgericht, selbst wenn deren Betrag oder Geldeswert 5000 Euro übersteigt, – in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren sowie Unterhaltsverfahren betreffend Minderjähriger (in keiner Instanz gilt die absolute Anwaltspflicht), – für Verhandlungen im Rechtshilfeweg, – Tagsatzungen, in denen ein Klagebegehren mit einem Streitwert von bis zu 5000 Euro auf einen Streitwert über 5000 Euro erweitert wird, Neben der absoluten gibt es noch die relative Anwaltspflicht. Weitere Infos Mag. Sebastian Knall Rechtsservice der WKV T 055 22/ 305 Dw. 291 E knall.sebastian@wkv.at wko.at/vlbg rechtsservice Fall fehlt es am Kriterium der Unentgeltlichkeit. Bei verbilligter Abgabe einer Beteiligung bleibt die Differenz zwischen dem Wert der Beteiligung und dem vom Mitarbeiter zu leistenden Entgelt steuerfrei, sofern dieser Betrag den Freibetrag nicht übersteigt. Eine weitere Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Beteiligung allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten Gruppen gewährt wird. Darunter fallen Großgruppen wie beispielsweise alle Angestellten oder abgegrenzte Berufsgruppen wie die Außendienstmitarbeiter oder das gesamte technische Personal. Der Mitarbeiter muss die Beteiligung dann fünf Jahre lang behalten. Weiters ist die Steu- Dies bedeutet, wenn sich eine Partei vertreten lässt, muss es durch einen Anwalt sein. Relative Anwaltspflicht besteht in Ehe sachen sowie in Verfahren, die aufgrund der Eigenzuständigkeit vor dem Bezirksgericht geführt werden, der Streitwert 5000 Euro übersteigt und am Ort wenigstens zwei Rechtsanwälte ihren Sitz haben. Bei anderen Verfahren Bei Strafverfahren gilt die Anwaltspflicht beispielsweise für Angeklagte in Hauptverhandlungen vor dem Geschworenen- oder dem Schöffengericht und mit wenigen Ausnahmen in der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter, wenn für die Tat eine drei Jahre übersteigende Freiheitsstrafe angedroht ist. Im Verwaltungsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Personen, die wirtscha�lich schlechter gestellt sind, kann in Zivil- und Strafsachen eine Verfahrenshilfe zur Gänze oder teilweise bewilligt und unentgeltlich ein Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt werden. erbefreiung nur bei aufrechtem Dienstverhältnis zulässig. Die Gewährung einer Mitarbeiterbeteiligung an ehemalige Arbeitnehmer ist nicht steuerbefreit. Anteil oder Beteiligung Als begünstigte Beteiligungsformen am Unternehmen des Arbeitgebers anerkannt werden: – GmbH-Anteile, – echte stille Beteiligungen, – Aktien, Partizipationsscheine und Substanzgenussrechte am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem mit diesem Unternehmen verbundenen Konzernunternehmen, – Anteile an Erwerbs- und Wirtscha�sgenossenscha�en. Wer vor Gericht um sein Recht kämp�, braucht dafür nicht immer einen Anwalt. Foto: WKO

Page 1
Page 2
Page 3
Page 4
Page 5
Page 6
Page 7
Page 8
Page 9
Page 10
Page 11
Page 12
Page 13
Page 14
Page 15
Page 16
Page 17
Page 18
Page 19
Page 20
Page 21
Page 22
Page 23
Page 24
Page 25
Page 26
Page 27
Page 28
Page 29
Page 30
Page 31
Page 32
Page 33
Page 34
Page 35
Page 36
Page 37
Page 38
Page 39
Page 40