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Arbeitsrecht ist schnelles
Recht – und erfordert den
Dialog mit den Parteien
die Parteien zu entwickeln und auf sie einzugehen, um
eine Einigung herbeizuführen, die auch wegen der hohen
Kostenrisiken für alle Seiten bei langer Prozessdauer meist
evident sinnvoll ist. Gerade bei kleineren Arbeitgebern
und auch bei vielen Arbeitnehmern ist zu spüren, dass
das komplexe Arbeitsrecht nicht immer deren Vorstellungen
vom Recht entspricht – hierauf muss man
eingehen.
Richter am Arbeitsgericht | Berufsbilder für Juristen
Der Arbeitsalltag ist von Güte- und Kammerverhandlungen
(meist je eine pro Woche) und deren Vorbereitung
geprägt. Das Verfahrensrecht des ArbGG ist gegenüber
der Zivilprozessordung (ZPO) auf Beschleunigung angelegt:
Die Güteverhandlung wird innerhalb weniger Wochen
nach Klageerhebung anberaumt und meist nur durch
die Klageschrift, nicht durch andere Schriftsätze vorbereitet.
Hier sind daher einerseits das Gespräch mit den
Parteien und andererseits präsente Rechtskenntnis und ein
schnelles Durchdringen des Falles gefordert. Kommt
es nicht zu einer Einigung, schließt sich an den Austausch
der Schriftsätze und ggf. Hinweisbeschlüsse einen
bis wenige Monate später die Kammerverhandlung an.
Der Beruf des Arbeitsrichters ist sicher eine der
schönsten Möglichkeiten, Gesellschaft und Recht intensiv
kennenzulernen. ■
Auf Beschleunigung angelegt: Die Güteverhandlung wird wenige Wochen nach Klageerhebung anberaumt und erfordert vom Arbeitsrichter ein schnelles
Erfassen des Falles.
2011/2012 | Beck'scher Studienführer Jura
www.beck.de
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