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em., Emeritierung: „em.“ steht nicht
für ehemalig, sondern für emeritus,
also die wegen seines Alters erfolgende
Befreiung eines Professors
von seinen Amtspflichten.
Erasmus: Austauschprogramm für
Studierende, das durch die Europäische
Gemeinschaft gefördert wird.
Evaluation: Studierende werden zu
ihrer Einschätzung der Lehrveranstaltungen
befragt.
Examinatorium: Spezielle Veranstaltungsreihe
der Hochschulen zur Vorbereitung
höherer Semester auf das
Examen.
Exmatrikulation: Entfernung aus der
Liste der Studierenden. Sie erfolgt
meist automatisch nach Bestehen der
letzten Prüfung, in Jura also nach der
Ersten Juristischen Prüfung.
Fachhochschule (FH): Hochschulform,
die gegenüber den Universitäten
stärker anwendungsorientiert ist.
Während in vielen Studienfächern an
der Uni Praktika vorgesehen sind, gibt
es an der FH vorgeschriebene Praxissemester.
Fachschaftsrat (FSR): Studentische
Interessenvereinigung eines Fachbereichs
an der Hochschule.
Fakultät: Lehr- und Verwaltungseinheit
an einer Hochschule, die meist
aus zusammengehörigen Fachbereichen
besteht.
Fakultätsrat: Höchstes Entscheidungsgremium
einer Fakultät, in dem
Vertreter aus allen an der Fakultät
vertretenen Gruppen sitzen: Vertreter
der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen
Mitarbeiter (sog. Mittelbau),
der nicht-wissenschaftlichen
Mitarbeiter und der Studierenden.
Den Vorsitz führt der Dekan. Hier
werden Themen behandelt, die die
gesamte Fakultät betreffen, z.B.
die Änderung der Studienordnung.
Forschungsfreisemester: Semester,
für dessen Dauer der Professor von
seinen Lehrverpflichtungen befreit
wird, um zu forschen.
Freischuss/Freiversuch: Teilnahme
an der Ersten Juristischen Prüfung vor
Ablauf der Regelstudienzeit, also im
siebten oder achten Semester. Dem
frühen Examenskandidaten steht
damit ein Versuch mehr zu als dem
Kandidaten, der nach Ablauf der
Regelstudienzeit zum ersten Mal antritt.
Habilitation: Kein akademischer
Grad; i.R.d. Habilitation wird geprüft,
ob jemand die Befähigung zur Lehre in
einem bestimmten Fach erhalten
kann. Bei erfolgreichem Bestehen der
Prüfung darf derjenige sich Dr. habil.
oder u.U. PD (für Privatdozent)
nennen; Professor darf er sich erst
nennen, wenn er als solcher von
einer Hochschule berufen wurde.
Hausarbeiten: Bezeichnung für die
Erstellung einer umfangreichen Falllösung
unter Berücksichtigung unterschiedlicher
in Literatur und Rechtsprechung
vertretener Auffassungen.
Wird meist in den Semesterferien geschrieben
und dient in Kombination
mit der nötigen Anzahl an Klausuren
aus derselben Veranstaltungsreihe der
Erlangung eines Scheins als Leistungsnachweis.
HiWi/wiss. Hilfskraft: Ugs. Bezeichnung
für eine am Lehrstuhl beschäftigte
Hilfskraft; teilweise werden die
studentischen Hilfskräfte auch als
SHK bezeichnet.
Institut: Organisationseinheit, die
aus thematisch eng verbundenen
Lehrstühlen besteht
Kanzler der Uni: Er leitet die Hochschulverwaltung,
ist verantwortlich
für Haushaltsfragen und Angelegenheiten
des nicht-wissenschaftlichen
Personals.
Kolloquium: Der reinen Wortbedeutung
nach ein wissenschaftliches
Gespräch; Teil der Doktorprüfung.
Lehrbeauftragter: Dozent, der nicht
an der Hochschule beschäftigt ist,
dort aber Lehrveranstaltungen abhält.
Lehrstuhl: Planstelle eines Hochschullehrers.
Glossar | Tipps und Adressen
LL.M.: Abkürzung für den akademischen
Grad eines Master of Laws.
Maitrise en droit: In Frankreich
üblicher akademischer Grad.
Master: Akademischer Grad, den
Hochschulabsolventen als Abschluss
einer zweiten wissenschaftlichen
Ausbildung erhalten.
Matrikelnummer: Nummer, unter
der ein Studierender im Verzeichnis
der Studierenden geführt wird.
Moot Court: Simulierte Gerichtsverhandlung,
bei der den Studenten ein
(fiktiver oder realer) Fall gestellt wird,
den sie über einen längeren Zeitraum
in Teams bearbeiten. Die Studenten
übernehmen dabei die Rollen der
unterschiedlichen Parteien und treten
vor einer (häufig hochrangig besetzten)
Richterbank auf. Es gibt verschiedene
Moot Courts zu unterschiedlichen
Rechtsgebieten. Es gibt
auch internationale Wettbewerbe.
numerus clausus: Bedeutet die
Begrenzung einer Anzahl; an der Uni
gebräuchlich als Bezeichnung für die
durch die Kapazität beschränkte Aufnahme
von Studieninteressierten in
bestimmten Fächern.
OPAC: Abkürzung für „Online Public
Access Catalogue“. Häufig wird der
Online-Katalog der Universitätsbibliotheken
so abgekürzt.
Präsident/Rektor: Der Präsident einer
Universität ist gleichbedeutend
mit dem Rektor und wird vom Hochschulrat
oder Senat gewählt. Er ist
in der Regel selbst Professor an der
Hochschule.
Professor/in: Amtsbezeichnung für
Hochschullehrer, also Inhaber eines
Lehrstuhls.
Promotion: Wissenschaftliche Arbeit.
An ihrem Ende steht die Verleihung
des akademischen Titels „Doktor“,
der Nachweis darüber erbringen soll,
dass derjenige fähig ist, vertieft
wissenschaftlich zu arbeiten.
Repetitorium: Veranstaltung, in der
gezielt aufs Examen vorbereitet wird.
2011/2012 | Beck'scher Studienführer Jura
www.beck.de
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